§ 204 ZPO; § 14 UWG; § 25 UWG; § 56 MSchG aF; § 77 Abs 1 MSchG; § 150 Abs 1 PatG
Die gegenständliche höchstgerichtliche Entscheidung erörtert die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein abgeschlossener Vergleich prozessbeendend wirkt. Weiters wird auf die Gleichsetzung des angemessenen Entgelts iSd § 56 MSchG aF iVm § 150 Abs 1 PatG mit einer angemessenen Lizenzgebühr eingegangen und deren Berechnung erörtert.