§ 1 UWG
Der OGH stellt in seiner Entscheidung fest, dass das Nachahmen eines fremden Produkts, dass keinen Sonderrechtsschutz genießt, an sich nicht wettbewerbswidrig ist. Er spricht aber aus, dass unter bestimmten Umständen ein Verstoß gegen § 1 UWG anzunehmen ist.