Zusammenfassung: Der OPM erörtert in seiner Entscheidung die Verwechslungsgefahr bei der vollständigen Übernahme eines Zeichens.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG
Stichworte: PBl 2002, 85
Zusammenfassung: Der OPM erörtert in seiner Entscheidung die Verwechslungsgefahr bei der vollständigen Übernahme eines Zeichens.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG
Stichworte: PBl 2002, 85