§ 18 UWG; § 1 UWG § 2 UWG
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass ein Störer in der Absicht handeln muss, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen Wettbewerbers zu fördern und dass er sich dessen bewusst ist.
OGH 13.03.2002, 4 Ob 12/02x