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Bildnisschutz bei Bericht über Steuerhinterziehung und Mordanschlag

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2002/31ÖBl 2002, 151 - 153 Heft 3 v. 1.6.2002

§ 78 UrhG; § 7a MedG

Das Urteil des OGH befasst sich unter anderem mit der Auslegung des § 78 UrhG. Weiters wird der Unterschied zwischen Berichterstattung über Verbrechen und über Vergehen unterschieden. In diesem Zusammenhang wird auch das überwiegende Interesse der Öffentlichkeit an einer Bildnisveröffentlichung erörtert.

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