§ 78 UrhG; § 7a MedG
Das Urteil des OGH befasst sich unter anderem mit der Auslegung des § 78 UrhG. Weiters wird der Unterschied zwischen Berichterstattung über Verbrechen und über Vergehen unterschieden. In diesem Zusammenhang wird auch das überwiegende Interesse der Öffentlichkeit an einer Bildnisveröffentlichung erörtert.