Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Irreführung über den Umfang der Eigenproduktion. In diesem Zusammenhang wird die Bezeichnung eines Unternehmens als " Fabrik" definiert. Weiters wird der Begriff eines " Verkaufsbüros" erläutert.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG