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Unterbieten der Mitbewerber ohne Nennen des eigenen Preises

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2002/20ÖBl 2002, 127 - 129 Heft 3 v. 1.6.2002

§ 1 UWG; § 52 Abs 1 Z 4 B VergG

Der Autor erörtert in seiner Urteilsbesprechung die Problematik der Senkung des Preises auf einen Bruchteil des sich bei der üblichen Kalkulation ergebenden Preises, um billiger als die Mitbewerber zu sein. In diesem Zusammenhang bespricht er die Voraussetzungen der Unzulässigkeit von Angeboten im Vergabeverfahren.

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