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Entscheidung - OGH 16.10.2001, 4 Ob 188/01b

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/31Bl-LS 2002, 63 Heft 2 v. 1.3.2002

§ 1 UWG; § 50 Abs 1 AMG

Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass Arzneimittelwerbung nur für zugelassene Arzneispezialitäten und Arzneimittel betrieben werden darf, die im Arzneibuch iSd § 1 ArzneimittelbuchG enthalten sind.

OGH 16.10.2001, 4 Ob 188/01b

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