§ 50 Abs 2 AMG; § 1 ArzneibuchG; § 1 UWG; § 5 Abs 1 Z 8 AwEinfG
Die höchstgerichtliche Entscheidung befasst sich mit der Problematik der Arzneimittelwerbung von Arzneimitteln, die im nicht Arzneibuch zu finden sind. Dabei wird die Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG in Zusammenhang mit der Werbung für ein nicht in Österreich zugelassenes Arzneimittel behandelt.