§ 1 UWG; § 2 UWG; § 1 Abs 3 Z 1 PrAG (idF BGBl 1992/146); § 9 Abs 1 PrAG; § 13 Abs 1 PrAG
Die Entscheidung des OGH betrifft das Thema, ob die Angabe von Nettopreisen gegenüber Verbrauchern ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt. Weiters wird in diesem Zusammenhang der Umfang eines Unterlassungsgebots besprochen.