§ 49 Abs 1 JN; § 51 Abs 2 Z 9 JN; § 16 ABGB; § 1330 ABGB
Das Urteil des OGH befasst sich mit Zuständigkeiten bei Streitigkeiten aus einen Vertrag über eine Erfindung, die nicht auf das PatG gestützt sind. Weiters wird besprochen unter welchen Voraussetzungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Urhebers oder Erfinders verletzt wird.