vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwendungsbereich des § 51 Abs 2 Z 9 JN

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2002, 42 - 43 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 49 Abs 1 JN; § 51 Abs 2 Z 9 JN; § 16 ABGB; § 1330 ABGB

Das Urteil des OGH befasst sich mit Zuständigkeiten bei Streitigkeiten aus einen Vertrag über eine Erfindung, die nicht auf das PatG gestützt sind. Weiters wird besprochen unter welchen Voraussetzungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Urhebers oder Erfinders verletzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!