§ 1330 ABGB; § 528 Abs 1 ZPO
Der OGH definiert in seinem Urteil die unterschiedlichen Funktionen von intellektuellem und technischem Verbreiter sowie dem Medieninhaber eines periodischen Druckwerks.
OGH 15.03.2001, 6 Ob 45/01p
§ 1330 ABGB; § 528 Abs 1 ZPO
Der OGH definiert in seinem Urteil die unterschiedlichen Funktionen von intellektuellem und technischem Verbreiter sowie dem Medieninhaber eines periodischen Druckwerks.
OGH 15.03.2001, 6 Ob 45/01p