Zusammenfassung: Die BA beschäftigt sich in ihrer Entscheidung mit der Schutzfähigkeit von Erfindungen.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG
Stichworte: PBl 2000, 158
Zusammenfassung: Die BA beschäftigt sich in ihrer Entscheidung mit der Schutzfähigkeit von Erfindungen.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG
Stichworte: PBl 2000, 158