Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Aufsatz das Verwertungsrecht eines Dienstgebers eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, an den Diensterfindungen seiner Bediensteten. In diesem Zusammenhang geht er vor allem auf die rechtliche Beurteilung dieser Konstellation und auf Diensterfindungen im Rahmen von universitären Einrichtungen ein.