Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit dem Zwang, auch Kundenkarten und eine bargeldlose Zahlung des Fuhrlohns.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 Z 4 KartG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit dem Zwang, auch Kundenkarten und eine bargeldlose Zahlung des Fuhrlohns.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 Z 4 KartG
Schlagwörter: