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Keine Vermutung der Verwechslungsgefahr bei bloßer gedanklicher Verbindung des Zeichens mit der Marke, auch wenn diese hohe Unterscheidungskraft besitzt

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2000, 282 - 285 Heft 6 v. 1.12.2000

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10 Abs 2 MSchG; § 30 Abs 1 Z 2 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG

Der EuGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Vermutung der Verwechslungsgefahr in Zusammenhang mit Marken.

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