Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Begriff des Absatzmittlers und vertikalen Vertriebsbindungen aus der Sicht des Kartellrechts.
Rechtsgrundlagen: § 13 KartG; § 23 KartG; § 30a KartG; § 30c KartG; § 18 Abs 1 Z 2 dGWB