https://doi.org/10.47782/oeba202608056501
Das Bundesministerium für Justiz hat am 13.5.2026 die Regierungsvorlage für das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) veröffentlicht.
Mit dem VerbRÄG 2026 werden die Richtlinie (EU) 2023/2673 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher sowie verbraucherschutzrechtliche Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie, "Empowering Consumers for the Green Transition") zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel national umgesetzt. Der ökologische Wandel soll durch informierte Kaufentscheidungen der Verbraucher herbeigeführt werden. Die Regelungen fördern die Entwicklung nachhaltiger Konsumentscheidungen und sollen Verbraucher in die Lage versetzen, bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können. Verbraucher sind von den Unternehmen daher mit zuverlässigen Informationen zu versorgen, die es ihnen ermöglichen, ökologisch nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Richtlinie (EU) 2024/825 sieht vor allem zusätzliche Anforderungen an die Transparenz und die Vermeidung irreführender Verbraucherinformationen und Geschäftspraktiken (Greenwashing), insbesondere in Zusammenhang mit Werbeaussagen, vor. Neben dem VerbRÄG 2026 soll die EmpCo-Richtlinie in der Novellierung des Gesetzes für den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden. Hier soll insbesondere das Irreführungsverbot konkretisiert werden und speziell für die Nachweisbarkeit von Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen verschärft werden.

