Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe – Anträge ab 8.6.2026 möglich
Seit 8.6.2026 kann das neue Modell der Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe beim AMS beantragt werden. Die Weiterbildungszeit ist das Nachfolgemodell der Bildungskarenz und soll sowohl effektiver als auch günstiger sein.
Voraussetzung ist die Erfüllung der geänderten Kriterien:

