Die zwei Kernaufgaben des Devisengesetzes (DevG) 2004 sind die Durchführung von Kapital- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen und der Zahlungsbilanzstatistik. Durch das DevG 2004 wurde das inzwischen antiquierte DevG 1946 abgelöst und das Devisenrecht europarechtskonform auf der Grundlage der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit mit flexiblen Eingriffsermächtigungen der OeNB novelliert. Mit der letzten Novelle wurde das Sanktionenregime aus dem DevG ausgegliedert, was in Hinsicht auf die relevanten Kernaufgaben des DevG – Devisenrechtliche Beschränkungen und Zahlungsbilanzstatistik zu begrüßen ist. In diesen Bereichen liegen auch die künftigen Perspektiven des DevG 2004.

