Ausgehend von der Ankündigung der Einführung eines Registers für Mobiliarsicherheiten im aktuellen Regierungsprogramm steckt der Beitrag zentrale Fragestellungen für ein solches Reformprojekt ab und stellt unter Rückgriff auf potenzielle Vorbildrechtsordnungen und internationale Modellgesetze Lösungsmöglichkeiten zur Diskussion. Der Beitrag plädiert dafür, das Legislativprojekt über die Schaffung eines Registers als Publizitätsmedium hinaus etwas breiter anzulegen, um für den Wirtschaftsstandort Österreich ein effizientes und gut handhabbares Mobiliarsicherheitenrecht zur Verfügung zu stellen.

