Zur Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Klausel über die vorzeitige Fälligstellung in Verbraucherdarlehensverträgen kann auch berücksichtigt werden, ob dem Verbraucher angemessene und wirksame Mittel zur Verfügung stehen, um die vorzeitige Fälligstellung abzuwenden oder deren Wirkungen wieder zu beseitigen; dabei ist ua zu berücksichtigen, ob die Frist zur Begleichung der Restschuld faktisch ausreichend ist.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard), Mag. Maximilian KorpÖBA 2026/153ÖBA 2026, 305 Heft 4 v. 15.4.2026