Mit der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU)
Seite 97
2023/1113) wurden der Anwendungsbereich erweitert und neue Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers definiert.
Mit der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU)
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2023/1113) wurden der Anwendungsbereich erweitert und neue Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers definiert.