https://doi.org/10.47782/oeba202309068801
§ 12 ESAEG.
Überweisungen zwischen mehreren Konten eines Bankkunden beim selben Kreditinstitut führen nicht dazu, dass gem § 12 ESAEG privilegierte Einlagen nicht mehr von der Entschädigungspflicht erfasst wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.