https://doi.org/10.47782/oeba202309068601
§ 1425 ABGB.
Das Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten allein berechtigt den Schuldner noch nicht zum gerichtlichen Erlag nach § 1425 ABGB, wenn die konkurrierenden Ansprüche offenkundig unbegründet sind und dies für den Schuldner, insb wenn er rechtskundig ist, leicht erkennbar ist. Zudem ist der Schuldner, der