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Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Hinterlegung (§ 1425 ABGB).

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2943ÖBA 2023, 686 Heft 9 v. 15.9.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202309068601

§ 1425 ABGB.

Das Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten allein berechtigt den Schuldner noch nicht zum gerichtlichen Erlag nach § 1425 ABGB, wenn die konkurrierenden Ansprüche offenkundig unbegründet sind und dies für den Schuldner, insb wenn er rechtskundig ist, leicht erkennbar ist. Zudem ist der Schuldner, der

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