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Keine Kürzung nicht-laufzeitabhängiger Kosten nach § 20 HIKrG aF.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2940ÖBA 2023, 683 Heft 9 v. 15.9.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202309068301

§ 20 HIKrG.

Eine bis März 2020 verwendete Klausel, wonach bei Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen vorgesehen war, dass laufzeitunabhängige Kosten/Entgelte bei vorzeitiger Rückzahlung nicht rückerstattet werden, widersprach nicht dem bei ihrer Verwendung in Geltung stehenden § 20 Abs 1 HIKrG aF (BGBl I 2015/135), der selbst nicht im Widerspruch zu Art 25 WIKrRL (RL 2014/17/EU ) und dem dort vorgesehenen Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits stand.

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