Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V
Die KIM-V wurde zwar in gewissen Bereichen mit 1.4.2023 angepasst, wie aber bereits nach der Entscheidung des FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) vom Februar absehbar, wurde wichtigen Anliegen und Argumenten der Kreditwirtschaft sowie weiterer betroffener Branchen im Wesentlichen nicht Rechnung getragen. Die Änderungen reichen bei weitem nicht aus, um die negativen Effekte auf die Wirtschaft und die Schaffung von Wohneigentum einzugrenzen.