Die ESMA hat ihre finalen Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II veröffentlicht. In den gegenständlichen Leitlinien werden die in der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und der Delegierten Richtlinie (EU) Nr. 2017/593 enthaltenen Anforderungen an Konzepteure und Vertreiber von Finanzinstrumenten konkretisiert. Die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2018 wurden nunmehr unter Berücksichtigung aktueller regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Entwicklungen überarbeitet, um eine kohärente und harmonisierte Anwendung der Produktüberwachungsanforderungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Ziele der MiFID II auch weiterhin erreicht werden können.