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Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung ihres Wohnimmobilienkreditvertrages nur die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten ermäßigt bekommen, verstößt nicht gegen Art 25 Abs 1 der RL 2014/17.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2023/129ÖBA 2023, 383 Heft 5 v. 15.5.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202305038301

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