https://doi.org/10.47782/oeba202305036901
§§ 879, 883, 889, 907b ABGB.
Kreditverträge, die die Kreditsumme in einer ausländischen Währung mit dem Euro-Gegenwert umschreiben, sind als ausreichend bestimmt anzusehen, wenn idF das CHF Kreditkonto des Kreditnehmers mit einem bestimmten CHF Betrag belastet wurde, sich aus den Kontoauszügen der konkret herangezogene Umrechnungskurs ergab und die Kreditnehmer auf diese Weise Kenntnis vom Kreditbetrag in CHF erhielten und ihn nicht beanstandeten.