Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament sind zu einer vorübergehenden Einigung bezüglich des Verordnungsvorschlags über europäische grüne Anleihen gekommen. Der vorliegende Verordnungsvorschlag, welche privaten und öffentlichen Emittenten als harmonisierter freiwilliger "Goldstandard" zur Verfügung stehen, soll Anleger vor Greenwashing schützen, das Erkennen von grünen Anleihen erleichtern, die Transparenz der Emittenten erhöhen und die Emission grüner Anleihen erleichtern.