Mit dem gegenständlichen finalen Rundschreiben überarbeitet die FMA das bestehende Fit-&-Proper-Rundschreiben 06/2018. Die Überarbeitung wurde zur adäquaten Berücksichtigung der aktualisierten Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2021/06), der Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05) und der Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gem. Art. 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849 (EBA/GL/2022/05) erforderlich.