vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch den Treuhänder.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2909ÖBA 2023, 307 Heft 4 v. 15.4.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202304030701

§ 1425 ABGB.

Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen seinen Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen. Das gilt va dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!