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6. Geldwäsche / Sanktionen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2023, 242 Heft 4 v. 15.4.2023

EU-Geldwäsche-Package

Status:
Anfang Dezember kam es im Rat zu einer Einigung über die AML-VO und AML-RL. Zur AMLA-VO, die die EU-AML-Behörde regeln wird, wurde bereits im Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung beschlossen. Die Entscheidung, wo der Sitz der AMLA liegen wird, wird erst in den Trilogverhandlungen fallen. Derzeit bewerben sich neben Wien neun weitere EU-Städte, u.a. Paris, Madrid und Frankfurt. Sowohl Rat als auch EP plädieren dafür, dass zumindest ca. 40 Banken unter die direkte AMLA-Aufsicht fallen werden.

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