Eine natürliche Person, deren deliktisches Verhalten einer juristischen Person zugerechnet werden soll, hat im gesamten Verwaltungsstrafverfahren gegen diese juristische Person Parteistellung.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2023/283ÖBA 2023, 221 Heft 3 v. 15.3.2023