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Unzulässigkeit der Revision infolge untauglicher Revisionspunkte.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2023/280ÖBA 2023, 220 Heft 3 v. 15.3.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202303022005

§ 3 WAG 2018, § 28 Abs 1 Z 4 VwGG.

Wenn in den (ausdrücklich und unmissverständlich ausgeführten) Revisionspunkten keine subjektivöffentlichen Rechte iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG angeführt werden, steht der Revision der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegen.

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