https://doi.org/10.47782/oeba202303015801
Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V
Am 13. Februar hat das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) zur Evaluierung der KIM-V getagt. Die empfohlenen Anpassungen, die nach Ansicht der Bundessparte bei weitem nicht ausreichen (und ab 1.4.2023 gelten sollen), betreffen Zwischenfinanzierungen und Zuschüsse im Rahmen der Landesförderungen: