Mit dem gegenständlichen Konsultationspapier werden einerseits die Leitlinien zur Änderung der EBA/2021/02-Leitlinien über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten gem. Art. 17 und 18 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 , veröffentlicht. Andererseits werden neue Leitlinien eingeführt, die das gemeinsame Verständnis von Instituten und AML/CFT-Aufsichtsbehörden über effektive Risikomanagementpraktiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Situationen, in denen der Zugang von Kunden zu Finanzprodukten und Dienstleistungen gewährleistet sein muss, fördern sollen. Die Leitlinien sind sowohl an die zuständigen Behörden als auch an Kredit- und Finanzinstitute adressiert.