https://doi.org/10.47782/oeba202301006401
§ 28 KSchG.
Das Sich-Berufen auf eine unzulässige Klausel erfasst auch deren Fortschreibung in dem Sinne, dass eine unzulässig ermittelte Rechengröße als Ausgangsbasis aufrechterhalten wird und die Rechte des Unternehmers daran anknüpfen.