https://doi.org/10.47782/oeba202301005801
§§ 7, 12, 13, 14 ESAEG.
Verfügt ein Anleger über mehrere Konten bei einem KI, so führen Überweisungen zwischen diesen Konten nicht dazu, dass an und für sich unter § 12 ESAEG fallende Einlagen nicht mehr gedeckt wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.