Eine Spezialität von Verträgen ist das "Kleingedruckte". Auch bei EU-Verträgen scheint es nicht anders zu sein. Der ESM-Vertrag, dessen inhaltlicher Schwerpunkt die Einrichtung des Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM) als internationale Finanzinstitution und als Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund/SRF) ist, enthält in einem Artikel fast ganz unscheinbar den Hinweis auf eine verpflichtende Umschuldungsklausel. Diese Klausel wird mit der aktuellen Änderung des ESM-Vertrags ebenfalls geändert. Anlass genug, um Umschuldungsklauseln im Allgemeinen und insbesondere jene für Staatsanleihen der Euro-Länder samt ihren Wirkungen zu beschreiben.