FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance
Die FMA hat Anfang November die neuen FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance gemäß § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht. Durch umfangreiche Bemühungen ist es gelungen, Verbesserungen zu erreichen. Der finalen Version der Mindeststandards sind mehrere Stellungnahmen der Kreditwirtschaft vorangegangen. Die MS-BWG-Compliance gelten für alle österreichischen Kreditinstitute, wobei Kreditinstitute gemäß § 5 Abs. 4 BWG (mit Bilanzsumme über € 5 Mrd.) bekanntlich eine unabhängige Compliance-Funktion mit direktem Zugang zur Geschäftsleitung einrichten müssen (der betreffende § 39 Abs. 6 BWG ist bereits seit 2018 in Kraft).