Der vorliegende Beitrag1) beschäftigt sich mit arbeits- und bankenrechtlichen Aspekten iZm Konten des Betriebsratsfonds. Insbesondere mit der Frage, welchen Personen im Regelfall bei Betriebsratsfondskonten eine Verfügungs-, Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung zukommt.