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- Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Korp, Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der Klausel-RL verhindern, dass die Gerichte die Lücke, die durch den Entfall einer missbräuchlichen Wechselkursklausel entsteht, die zur Gesamtnichtigkeit des Fremdwährungsdarlehensvertrags führen würde, mit Bestimmungen des allgemeinen nationalen Schuldrechts füllen, wenn diese Bebstimmungen die weggefallenen Klauseln nicht sachgerecht ersetzen können, weil sie den Vertrag in ein auf nationale Währung lautendes Darlehen umwandeln würden. EuGH (Achte Kammer)
- Lurger, Korp, Bei vollständiger Nichtigkeit eines Hypothekardarlehensvertrages wegen missbräuchlicher Klauseln, steht die Klausel-RL dem Begehren der Verbraucherin nicht entgegen, Ansprüche geltend zu machen, die über die im Vertrag vereinbarten Beträge sowie die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehen. Das Kreditinstitut kann hingegen keine darüberhinausgehenden Ansprüche geltend machen, da dies die Ziele der Klausel-RL gefährden würde
- Lurger, Korp, Um in die Ausnahme des Artikels 1 Absatz 2 der Klausel-RL zu fallen, muss die nationale Rechtsvorschrift nicht ausdrücklich genannt oder direkt auf sie verwiesen werden, sondern es genügt, wenn die Vertragsbestimmung des Darlehensvertrages dieser materiell gleichwertig ist. Auf die Kenntnis der Verbraucherin, dass die Klaubsel auf einer bindenden Rechtsvorschrift des nationalen Rechts beruht, kommt es nicht an
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Kellner, Liebel, Zur Kürzung von (nicht) laufzeitabhängigen Kosten nach § 20 HIKrG aF.
- Kellner, Liebel, Wirksamkeit einer qualifizierten Nachrangabrede.
- Kellner, Liebel, Art 17 EuGVVO: Gerichtsstandklausel und Inkassozession.
- Kellner, Liebel, Erkundigungs- und Prüfpflichten Dritter bei der Einlagenrückgewähr.
- Kellner, Liebel, Zur internationalen Zuständigkeit bei "doing business".
- Kellner, Liebel, "Bonusgold": Haftung wegen Falschberatung.
- Kellner, Liebel, Zur Erfüllung "zweiseitiger Verträge" nach § 46 Z 4 IO
- Kellner, Liebel, Wechsel: Zur (schlüssigen) Aufforderung zur Zahlung
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