Bisher judiziert der OGH in stRsp, dass Kreditbearbeitungsentgelte in AGB Teil der vom Kreditnehmer zu erbringenden Hauptleistung sind. Sie waren daher nicht Gegenstand der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Der Beitrag untersucht, inwiefern jüngere Entscheidungen von OGH und EuGH eine Neupositionierung erfordern. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass Kreditbearbeitungsentgelte – nach wie vor – zulässig sind.