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Rechtsmittel gegen verweigerte Berichtung der Bezeichnung eines "Konkursverfahrens".

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2022/2849ÖBA 2022, 684 Heft 9 v. 15.9.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202209068401

§§ 145, 167, 180, 252 IO.

Unter der Voraussetzung, dass die Sanierungsplantagsatzung rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wurde, ist eine Verletzung der Pflicht zur besonderen Ladung sanktionslos. Erscheint der Schuldner nicht zur Tagsatzung, so gilt der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen, auch wenn der Schuldner anwaltlich unvertreten war und über die für den Fall des Fernbleibens drohende Rechtsfolge nicht belehrt wurde.

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