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4. Sustanaible Finance

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2022, 558 Heft 8 v. 15.8.2022

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Status

Ende Juni wurde eine Trilogeinigung zur CSRD erreicht:

Anwendungsbereich

Die neuen Vorgaben sollen für große Unternehmen (unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung) und für kapitalmarktorientierte KMU gelten. Sofern Kreditinstitute die Größenkriterien erfüllen, haben sie – unabhängig von ihrer Rechtsform – entsprechende Anforderungen zu beachten. Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR (SNCI) und firmeneigene Versicherungsunternehmen dürfen in einem geringeren Umfang berichten (Art. 19a Abs. 5), der 2023 in einem Level-2-Standard konkretisiert wird. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Nicht-EU-Unternehmen im Anwendungsbereich. Der aktuelle Kompromisstext enthält eine Konzernbefreiungsklausel (Art. 19a Abs. 7), wobei das befreite Unternehmen geringfügige Mindestangaben zu veröffentlichen hat. Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE), die große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind, dürfen die Befreiungsklausel nicht in Anspruch nehmen (Art. 19a Abs. 7a). Die zwischenzeitlich diskutierte Einstufung der Finanzbranche (vgl. Abschnitt K der EU-Verordnung 1893/2006 ) als Hochrisikosektor konnte abgewendet werden.

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