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Die Information eines Journalisten über die künftige Veröffentlichung eines Artikels, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, kann eine Insiderinformation darstellen. Die Offenlegung der Information durch den Journalisten gegenüber Dritten ist rechtmäßig, wenn dies für die Ausübung der journalistischen Tätigkeit erforderlich ist und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dabei nicht verletzt wird.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2022/119ÖBA 2022, 541 Heft 7 v. 15.7.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202207054101

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