Diese im April 2022 veröffentlichte Regierungsvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 in nationales Recht. Änderungen betreffen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), das Börsegesetz 2018 sowie das Kapitalmarktgesetz 2019. Im Fokus stehen vor allem Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien sowie die (standardmäßige) elektronische Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunden.