KESt-Behaltefrist
Angelehnt an das Regierungsprogramm, hat BM Brunner die Befreiung von Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer (KESt) bei gleichzeitiger Wiedereinführung einer Behaltefrist seit Jahresanfang verstärkt thematisiert. Weiters soll die Möglichkeit zur Verlustverwertung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen erweitert werden.